Schritt 3: Internet

In unserem Gutachten über die Analyse der Hardware finden Sie Hinweise zur Art und Umfang der Internetnutzung der verstorbenen Person. Wir ordnen die Hinweise nach der Dringlichkeit der notwendigen Maßnahmen. So können Sie selbst entscheiden, bis zu welcher Prioritätsstufe Sie eine Bearbeitung der Internetnutzung wünschen.

Stufe 1

Auflösung oder Übertragung vertraglicher Bindungen bei kostenpflichtigen Leistungen (Internet-Domäne, Server und Speicherplatz für Webseiten, E-Mail-Konten, Online-Spielfiguren, Abonnements, kostenpflichtigen Mitgliedschaften in Netzwerken).

Stufe 2

Bearbeitung der Mitgliedschaft in Internet-Netzwerken und Diskussionsforen, in denen die verstorbene Person im Benutzerprofil seinen eigenen Namen verwendet und/oder eigene Fotos eingestellt hat

Stufe 3

Bearbeitung der Mitgliedschaft in Netzwerken und Diskussionsforen, in denen sich die verstorbene Person unter einem Fantasienamen ("nickname") registriert hat.

Was wir im Internet unternehmen
      
Wir kommunizieren mit Betreibern von Internet-Diensten, veranlassen Kündigungen und stellen Anträge auf Übertragung von Rechten.  Wir holen die E-Mails von verwaisten Webmail-Konten im Internet ab, kopieren Inhalte für Sie und benachrichtigen Internet-Kontakte. Wir löschen Benutzerprofile und -konten.
      
Wenn Sie eine vorhandene Webseite als Gedenkseite weiter betreiben wollen, machen wir Ihnen gerne ein Angebot für die Umgestaltung.
      
Was passiert, wenn Sie nichts unternehmen?
 

  • Kostenpflichtige Verträge für Internet-Domäne, Internet-Zugang, Webserver
    und Speicherplatz laufen zu Ihren Lasten weiter
  • Eventuelle Guthaben verfallen, manche Forderungen bleiben aufrecht
  • Missbrauch verwaister persönlicher Daten und Benutzerprofile ist denkbar
  • In Internet-Gemeinschaften bleiben Anfragen und Nachrichten an die
    verstorbene Person ohne Antwort
  • E-Mails von Kontakten bleiben unbeantwortet