Rechtslage

Vererbliche Rechte

Das Vermögen geht mit dem Tod als "Ganzes" auf die Erben über. Die Erben treten in die vertraglich zugesicherte Stellung des Erblassers ein. In Bezug auf den Computer und das Internet ist zu unterscheiden:

  • Inhalte auf der Festplatte eines Computers gehören den Erben, weil der die Daten tragende Computer Bestandteil der Erbschaft ist.

  • Im Internet gilt das nur in Bezug auf vermögensrechtliche Werte, beispielsweise die Nutzungsrechte an einer Domain und die Inhalte der Webseiten. Höchstpersönliche Rechte wie die Mitgliedschaft in einem Verein sind davon nicht betroffen.

  • Bei Sozialen Netzwerken und E-Mail-Diensten werden die Rechte und Pflichten für die Erben durch die jeweiligen Nutzungsbedingungen der Internetplattform geregelt. In manchen Fällen kann eine Durchsetzung von Rechten schwierig sein, wenn die Onlineplattform ihren Sitz im Ausland hat.

Persönlichkeitsrechte

Bilder einer Person dürfen nur mit der Einwilligung des Abgebildeten veröffentlicht werden. Dieses Recht am eigenen Bild bleibt auch nach dem Tod eines Menschen bestehen. Hier müssen die Angehörigen (nicht die Erben) bis zum Ablauf von zehn Jahren einer Nutzung zustimmen.
Ein Persönlichkeitsschutz endet mit dem Tod einer Person. Dennoch können die nahen Angehörigen bei Angriffen auf die Menschenwürde des verstorbenen Menschen Ansprüche aus dem postmortalen Persönlichkeitsrecht herleiten.

 

Urheberrechte

Selbst erstellte Bilder und Videos, sowie persönliche geistige Schöpfungen eines verstorbenen Menschen unterliegen dem Urheberrecht. Diese Urheberrechte sind vererblich. Das Urheberrecht erlischt 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers.

 

Was wir für Sie tun können

Die Hinterbliebenen, die sich an uns wenden, haben erkannt, dass ihr digitales Erbe geregelt werden muss. Die Schritte, die wir im Auftrag unserer Kunden unternehmen, sind rechtlich abgesichert. Für einige Beauftragungen benötigen wir eine Kopie des Erbscheins und eine Vollmacht, damit wir im Auftrag der Erben handeln können. Für eine rechtliche Beratung im Einzelfall oder für die Durchsetzung von Rechten wenden sich die Erben an einen Fachanwalt.